Bitte beachten Sie, dass die Stadt Dortmund erneut ab dem 01.11.2014 eine Beherbergungsabgabe erhebt.
Die Beherbergungsabgabe beträgt 7,5% des Übernachtungspreises und wird zusätzlich zum Zimmerpreis erhoben.
Abgabefrei sind Übernachtungen, die ausschließlich beruflich bedingt sind.
Sollte es sich bei Ihrer Buchung um eine dienstlich veranlasste Übernachtung handeln, so können Sie uns eine Bestätigung auf Geschäftspapier vom Arbeitgeber per Mail / Fax oder Post zukommen lassen, dass Sie beruflich in Dortmund sind. Sobald wir diese vorliegen haben sind Sie von der Beherberungsabgabe befreit.
Dieses Original bleibt im Hotel und wird seitens des Hotels bei der Stadtkasse Dortmund vorgelegt.
Einzelnachweis des Arbeitgebers für seinen Mitarbeiter
Anforderungen der Bescheinigung des Arbeitgebers auf Geschäftspapier oder eine E-Mail mit Firmensignatur:
1.) Name des Gastes
2.) Zeitraum der dienstlich veranlassten Reise mit An- und Abreisedatum
3.) Grund der Dienstreise
Bei Gruppen, wie z.B. auch Tagungsgruppen, reicht eine zusammengefasste Bescheinigung (s.o.) für das Hotel. Diesen Nachweis müssen die Hotels der Stadtkasse Dortmund vorlegen! Ihren Nachweis können Sie gerne Ihrem Mitarbeiter im Orginal mitgeben, uns zufaxen oder als Emailanhang zusenden.
Eigenbestätigung für Selbständige
Die Eigenbestätigung von Selbstständigen wird unter Vorbehalt der Nachprüfung akzeptiert.
Gerne händigen wir Ihnen aber auch vor Ort einen Vordruck aus, den Sie vor Ihrer Abreise ausfüllen können.
Kostenübernahme-Erklärung durch den Arbeitgeber
Deutsche Firmen können dem Hotel nach Absprache eine Kostenübernahmeerklärung zukommen lassen. Wenn der Arbeitgeber die Kostenübernahme vor Anreise schriftlich erklärt hat unter Angabe der kompletten Dienstanschrift werden die 7,5% Beherbergungsabgaben für die Stadt Dortmund nicht erhoben.
In der Kostenübernahme muss der Name des Gastes sowie seine An-und Abreisedaten vermerkt sein.
Bestätigung der Stadt Dortmund über die Befreiung von der Nachweispflicht im Einzelfall (Dauerbescheinigung)
Firmen bzw. Geschäftsreisende, die häufiger in Dortmund übernachten müssen, können bei der Stadtkasse Dortmund/Steueramt einen allgemeinen Antrag zur Dauerbefreiung der Beherbergungsabgaben für Ihre jeweilige Firma stellen.
Die Stadt Dortmund kann Ihnen auf Ihren Antrag hin eine Dauerbescheinigung zur Befreiung der Beherbergungsabgaben ausstellen. Hierzu müssten Sie sich an die Stadt Dortmund wenden:
Fachbereich Stadtkasse und Steueramt Dortmund
Löwenstr. 11
44122 Dortmund
Eine Kopie der Dauerbefreiung brauchen Sie dann nur noch einmal bei uns vorlegen und weitere Buchungen Ihrer Firma/Ihres Unternehmens wären damit automatisch befreit.
Sollten Sie eine der oben genannten Bescheinigungen trotz dienstlich veranlasster Übernachtung nicht vorlegen können, sind wir leider verpflichtet, Ihnen die 7,5% Beherbergungsabgabe in Rechnung zu stellen.
Alle Dortmunder Hotels sind gesetzlich dazu verpflichtet, die 7,5% Beherbergungsabgabe für die Stadt Dortmund zu kassieren und in voller Höhe an die Stadt Dortmund weiterzuleiten.
Informationen zu der Beherbergungsabgabe erhalten Sie bei der Stadt Dortmund: Fachbereich Stadtkasse und Steueramt.
Änderungen zur Beherbergungsabgabe können jederzeit durch das Steueramt Dortmund erfolgen!
– Alle Angaben sind ohne Gewähr –